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Arbeitssicherheit & Gesundheits Service Emmerich

Rechtsgrundlagen

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit alle Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte schriftlich zu bestellen bzw. zu verpflichten.

Rechtsgrundlagen bilden:

das Arbeitssicherheitsgesetz § 3 bzw. § 6

die BG-Vorschrift DGUV-Vorschrift 2 "Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte"

Der zeitliche Rahmen, in dem die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte für Ihr Unternehmen pro Jahr mindestens tätig sein müssen, richtet sich nach der Branche (Gefährdungspotential) Ihres Unternehmens, der Mitarbeiterzahl sowie den BG-Vorschrift DGUV-Vorschrift 2.

Man spricht hierbei auch von der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesteinsatzzeit.

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung.

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.

Maßgeblich für die Bemessung des Betreuungsumfangs der Grundbetreuung sind die für alle Betriebe geltenden Einsatzzeiten.

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